JAM-Star FAQ

Was bedeutet die Abkürzung JAM?

Der JAM-Star ist eine Landes-Ehrung der WJBW. Es gibt bundesweit verschiedene Ansichten, was die Abkürzung JAM bedeutet. Die Wirtschaftsjunioren Baden-Württemberg zeichnen mit dem JAM-Star ein Junges Aktives Mitglied aus.

Wie sieht ein JAM-Star aus?

Der JAM-Star besteht aus zwei Teilen: Einer Urkunde mit individuellem Text für den/die Geehrte*n und einem tollen Pin. Hier geht also die Pin-Mania los.

Wer beantragt den JAM-Star und wer kann ihn verliehen bekommen?

Die Ehrung eines Mitgliedes mit dem JAM-Star beantragt der Kreissprecher oder Kreisgeschäftsführer bei der WJBW-Geschäftsstelle in Stuttgart.

Die Voraussetzungen für die Ehrung sind zweigeteilt:

  1. jung = Der/Die Kandidat*in ist max. 24 Monate Mitglied seit Aufnahmedatum in einem Kreis der WJBW
  2. aktiv = Der/Die Kandidat*in zeichnet sich durch einen überdurchschnittlichen und eigenverantwortlichen Einsatz für Projekte im Kreis oder darüber hinaus aus

Warum sollte ein Kreis JAM-Stars verleihen?

Eine Ehrung mit dem JAM-Star ist eine hervorragende Möglichkeit, das überdurchschnittliche Engagement junger Mitglieder wertzuschätzen, diese an den Kreis zu binden und weiter zu motivieren, sich aktiv zu einzubringen.

Wo finde ich den Antrag?

Der Antrag ist hier hinterlegt oder kann in der Geschäftsstelle angefordert werden.
JAM-Star Antrag

Warum muss ich den Antrag begründen?

Das Formular zur Beantragung eines JAM-Stars sieht auch ein Feld für die Begründung vor. Das ist hilfreich für den/die Landesvorsitzende*n, der dem Antrag stattgeben soll.

Außerdem ergibt sich hieraus oft schon ein richtig toller Urkundentext. Natürlich kann der/die Antragsteller*in auch einen gewünschten Urkundentext angeben, dieser wird aber nicht zwangsläufig übernommen.

Wieso muss ich die WJD-Nummer des/der zu Ehrenden angeben?

Die Zahl der verliehenen JAM-Stars hat Einfluss auf die Punktwertung des Aktivsten Kreises. Daher brauchen wir bitte die WJD-Nummern.

Wann soll ich den JAM-Star beantragen?

Das Antragsformular spricht von sechs Wochen Bearbeitungszeit. Das ist zwar großzügig berechnet, aber erfahrungsgemäß auch notwendig. Erstellung, Versand für Unterschriften an den/die Landesvorsitzende*n, Weiterreichung an den Kreis etc. brauchen ihre Zeit. Gerade zu Stoßzeiten, z. B. im Rahmen der JHVs von Dezember bis Februar, sind diese sechs Wochen wie im Flug vergangen. Also: Bitte rechtzeitig beantragen!

Wie/wann findet die Ehrung statt?

Die Ehrung soll möglichst in einem besonderen Rahmen stattfinden.

Sie kann durchgeführt werden vom Kreissprecher oder Kreisgeschäftsführer. Ein Landesvorstandsvorstandsmitglied kommt auf Einladung gerne vorbei – das lassen wir uns doch nicht nehmen. 

Was kostet der JAM-Star?

Eine Ehrung schlägt mit 35,- Euro zu Buche. Damit decken wir die Kosten für das Material. Im Vergleich zu den Bundesehrungen ist das doch gar nicht schlecht, oder?

Was passiert, wenn ein JAM-Star nach Beantragung und Bearbeitung doch nicht verliehen wird?

Sollte der Antrag noch nicht bearbeitet sein: Kein Problem. Gib einfach in der Geschäftsstelle Bescheid, dann stornieren wir den Vorgang.

Im Fall einer Rückabwicklung/Nicht-Verleihung nach Bearbeitung sind Pin und Rahmen bitte wieder an die Geschäftsstelle zurück zu senden. Die 35,- Euro werden nicht zurückerstattet.

Hilfe! Ich habe meinen Pin verloren – was kann ich tun?

Bei Verlust eines Pins, kann ein Ersatz zu einem Unkostenbeitrag von 5,- Euro in der Geschäftsstelle beantragt werden.

Zugangsdaten vergessen?